TAXATA Steuerberatungsgesellschaft mbH

TAXATA Steuerberatungsgesellschaft mbH - Zweigniederlassung Stuttgart

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise: Unterhaltsaufwendungen



Der Abzug von Unterhaltsaufwendungen an bedürftige Familienangehörige im Ausland wurde ab 2007 komplett neu geregelt. Statt der bisherigen Bedürftigkeitsbescheinigung ist nun unter anderem auch die Vorlage einer Unterhaltserklärung erforderlich, die hier in der jeweiligen Sprache heruntergeladen und ausgedruckt werden kann! (Formularcenter > Formulare A-Z > U > Unterhaltserklärung)


Jährliche Unterhaltshöchstbeträge pro unterstützter Person 2010-2011
8.004 €6.003 €4.002 €2.001 €
Griechenland
Italien
Spanien
Zypern
Portugal
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Bulgarien
Kroatien
Montenegro
Polen
Rumänien
Russland
Serbien
Türkei
Ungarn
Albanien
Algerien
Bangladesh
Bosnien
Ghana
Marokko
Mazedonien
Pakistan
Tunesien
Restliche Länder auf Anfrage



Jährliche Unterhaltshöchstbeträge pro unterstützter Person ab 2012
8.004 €6.003 €4.002 €2.001 €
Griechenland
Italien
Spanien
Zypern
Kroatien
Portugal
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Ungarn
Algerien
Bosnien
Bulgarien
Mazedonien
Montenegro
Polen
Rumänien
Russland
Serbien
Türkei
Albanien
Bangladesh
Ghana
Marokko
Pakistan
Tunesien
Restliche Länder auf Anfrage